Der Bundestag hat die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Januar 2021 beschlossen. Damit wird die Sonderregelung abgeschafft, mit der leichte Nutzfahrzeuge – abweichend von der Einstufung durch die Kfz-Zulassungsbehörden als Lkw – unter bestimmten Voraussetzungen für die Kfz-Steuer als Pkw eingestuft und somit höher besteuert wurden. Seit Dezember 2018 bekamen viele Handwerksbetriebe für ihre leichten Nutzfahrzeuge geänderte Kfz-Steuerbescheide mit einer deutlich höheren Kfz-Steuer.
Die Handwerkskammer Cottbus hatte sich über den Zentralverband nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Regelung gestrichen wird, da sie für die Betriebe als auch für die Verwaltung zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führte.
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