Senftenberg (MB). Die Stadt erlässt Gewerbetreibenden für das gesamte Jahr 2020 die sogenannte Sondernutzungsgebühr. Diese Gebühr wird üblicherweise erhoben, wenn Unternehmen wie zum Beispiel gastronomische Betriebe Tische und Stühle auf öffentlichen Straßen oder Plätzen aufstellen. Da viele Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden haben, hat Bürgermeister Andreas Fredrich entschieden, Einzelhändlern und Gastronomen für das gesamte Jahr die Sondernutzungsgebühr zu erlassen: „Durch diese Maßnahme können die Senftenberger Gewerbetreibenden um einen Gesamtbetrag von circa 9.000 Euro entlastet werden“.
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