
Trotz Zulassungskennzeichnung ist Vorsicht geboten.
Region (MB). Schon die alten Germanen wollten zum Jahreswechsel böse Geister mit Licht und Lärm vertreiben. Und so freuen sich „Pyromanen“ jeden Alters auf Blitz und Knall zum Jahreswechsel. Aber damit es ausschließlich Freudentränen gibt sollte einiges beachtet werden.
Nur geprüfte Feuerwerkskörper kaufen!
Seit Juli 2017 gelten nur noch die neuen Zulassungskennzeichen in Verbindung mit dem CE-Zeichen mit einer vierstelligen Zahl. Besonders Silvesterböller aus Osteuropa stellen ein hohes Gefahrenpotenzial dar und sollten weder gekauft noch gezündet werden. Werden Feuerwerkskörper von Privatpersonen nach Deutschland importiert, handelt es sich zudem um eine Straftat. Die schlimmsten Unfälle passieren mit selbst gebastelten Böllern!
Wann darf gezündet werden?
Gezündet werden darf Silvester und Neujahr ganztägig, einige Gemeinden schränken jedoch durch Ortsatzungen das Abbrennen von Feuerwerk am Jahreswechsel weiter ein bis auf den Zeitraum von 18 Uhr bis 7 Uhr. Örtliche Einschränkungen in der Uhrzeit sind telefonisch bei Polizei, Ordnungsamt oder über die Internetseiten der jeweiligen Städte und Gemeinden abrufbar. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Tankstellen, Altenheimen oder auch Fachwerkhäusern ist verboten, ebenso das Abfeuern vom Balkon oder unter Bäumen und Stromleitungen.
Sicher ist sicher!
Es wird dringend empfohlen, Raketen und ähnliches mit einem Stabfeuerzeug oder speziellen Zündstäben anzuzünden. Zum Abschießen eignet sich ein Wasserkasten mit einer leeren Flasche besser als eine leere Sektflasche, da diese schnell umkippen kann.
Vorsicht vor Blindgängern! Blindgänger sollte man unbedingt liegen lassen und nicht noch einmal anzünden. Feuerwerksknaller niemals im Rucksack oder in Hosentaschen tragen, denn bei einer Explosion drohen schwere Verbrennungen. Damit sich keine Rakete ins Gebäude verirren kann, sollten vorher alle Fenster und Türen geschlossen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernt werden.
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