Es geht um Glaubwürdigkeit im Kampf gegen den variantenreichen CORONA-Virus.
Alle politischen Entscheidungsträger sind aufgefordert, das parteienübergreifende Versprechen „es wird keine Impfflicht geben“, einzulösen.
Es steht nicht nur die Glaubwürdigkeit der deutschen Politik auf dem Spiel, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit unserem Grundgesetz. Die Würde des Menschen ist unantastbar und darf nicht vom Impfstatus des Menschen abhängen.
Nach zwei Jahren CORONA-Erfahrung ist erwiesen, dass die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe gegen schwere Verläufe einer Viruserkrankung schützen, aber im Gegensatz zu Masern- oder Pockenimpfstoffen keinen Schutz vor einer Ansteckung bieten. Inzwischen sind auch medikamentöse Behandlungsalternativen bei Erkrankungen möglich.
Somit bleiben COVID-19-Impfungen eine wirksame präventive medizinische Maßnahme für den Individualschutz. Das rechtfertigt aber keine gesetzliche Impfverpflichtung, auch nicht für besondere Berufsgruppen.
Wirksamster Schutz neben der Impfung bleibt das Testen. Nur wer frisch negativ getestet ist, darf zum Beispiel Pflegeeinrichtungen betreten! Der negativ getestete Ungeimpfte wird dem negativ getesteten Geimpften gleichgestellt. Die Gefahr einer Ansteckung ist somit minimiert. Warum gilt diese Regel nicht für (Sport-)Veranstaltungen im Freien?
Politische Entscheidungsträger müssen jeweilige Eindämmungsverordnungen so anpassen, dass der Schutz vor Ansteckungen mit verhältnismäßigen Mitteln und Maßnahmen erfolgt. 2G-Regelungen für Veranstaltungen im Freien sind ebenso unverhältnismäßig, wie die aktuelle 2G-Plus-Regel für die Gastronomie.
Nehmen wir alle – ob geimpft oder ungeimpft – die nach wie vor wichtigen hygienischen Maßnahmen (Maske wo notwendig, Abstand, regelmäßiges Desinfizieren usw.) sehr ernst, dann werden wir aus allen Viruserkrankungswellen schon bald einen Weg zurück in die Normalität finden.
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