Cottbus (MB). Um ein zu starkes Absinken der Gewässerpegel im Stadtgebiet während des Sommers zu verhindern, hat die Cottbuser Stadtverwaltung als untere Wasserbehörde per Allgemeinverfügung ein Wasserentnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern des Stadtgebietes in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erlassen.
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