Weg für weitere Bauvorhaben in Großräschen geebnet
Senftenberg & Seenland | Von CGA Verlag | 8. März 2019Stadtverordnetenversammlung in Großräschen stoppt Anfang März 2019 Straßenbaumaßnahmen.
Großräschen (MB). Bauen oder Nicht-Bauen – darum ging es auf der letzten Stadtverordnetenversammlung.
Neu geplant sind am Großräschener See nach einer derzeitigen Parzellierungsvariante die Erschließung von 27 Flurstücken für Eigenheime analog zum Wohnfeld Alma und drei Flurstücke direkt an der Hafenstraße für insgesamt fünf Mehrfamilienhäuser „weiße Villen“. Die hochwertigen Grundstücke an der Hafenstraße werden ausgeschrieben.
Für die Bauherren „Am Hugoschacht“ geht es in Kürze los. Die Erschließung des Wohnfeldes und damit auch der Bau der Bremer Straße sind vollendet, 10 von 11 Baugrundstücken sind bereits verkauft. Großräschen arbeitet an einer Erweiterung, um noch fünf zusätzliche Baugrundstücke zu ermöglichen. Im Wohngebiet Alma sind vier der 91 Baugrundstücke reserviert, der Rest wurde viel schneller als anfangs erwartet verkauft.
Außerdem informierte Bürgermeister Thomas Zenker die Stadtverordneten über einen Beschluss des Hauptausschusses. Die Diskussion zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge auf Landesebene stellt die Finanzierung der für Großräschen geplanten Straßenbaumaßnahmen infrage. Im laufenden Jahr 2019 sollten die Richtstraße saniert und die Straßenbeleuchtung in der Chransdorfer und Potsdamer Straße erneuert werden. Beide Bauvorhaben wurden schon in Bürgerversammlungen bestätigt und die Straßenausbaubeiträge eingeplant. Die geplante Finanzierung kann aufgrund der unsicheren Rechtslage nicht garantiert werden, was Schwierigkeiten in Bezug auf das Haushaltsrecht verursacht. Deshalb hat sich die Stadt nach Beratungen im Hauptausschuss entschieden, beide Baumaßnahmen auszusetzen. Die Vorplanungen für weitere Straßenbaumaßnahmen, die 2020 und später realisiert werden sollten, werden ebenfalls vorerst gestoppt. Wenn eine eindeutige, sichere Rechtslage vorliegt, erfolgen Neuberechnungen zur Finanzierung und neue Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Da die neue Gesetzeslage auch bereits erfolgte Straßenbaumaßnahmen wie die Hafenstraße betreffen kann, sind die Kosten für die Stadtkasse derzeit nicht abschätzbar. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit haben mehrere Städte und Gemeinden in Brandenburg ihre Baumaßnahmen vorläufig gestoppt.
Weitere Beiträge aus dem Seenland finden Sie hier!