„Wir werben für Vorsorgevollmachten“

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Die Brandenburger werden älter, können aber oft nicht mehr alle Dinge des Lebens selbst regeln, erklärt Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov. Am 9. Juli klärt er im Cottbuser Stadthaus zu Vorsorgevollmachten auf Foto: M.K.

Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov warnt vor steigenden Betreuungszahlen im Land
Region (mk). Da die Anzahl der rechtlichen Betreuungen im Land Brandenburg steigt, kommt Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov am
9. Juli um 18 Uhr in das Cottbuser Stadthaus, um über Vorsorgevollmachten aufzuklären. Mathias Klinkmüller, Redakteur der Lausitzer Heimatzeitung, sprach im Vorfeld mit ihm.
Herr Markov, die Anzahl rechtlicher Betreuungen in Brandenburg steigt. Woran liegt das?
H. Markov: Ich denke, das ist auch eine Auswirkung des demografischen Wandels.
Wann wird eine Betreuung angeordnet?
Die Anordnung der rechtlichen Betreuung ist erforderlich, wenn ein betroffener Mensch auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Dabei muss zunächst aber festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen, insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste. Solche Hilfen sind vorrangig. Eine Betreuung ist auch dann nicht notwendig, wenn der betroffene Mensch für die Regelung seiner Angelegenheiten wirksam eine Vorsorgevollmacht erteilt hat.
Wer entscheidet, wer unter Betreuung gestellt wird?
Darüber entscheidet das örtliche Betreuungsgericht.
Welche Rechte hat der unter Betreuung Gestellte?
Dem Betreuer können einzelne, mehrere oder auch alle Aufgabenkreise übertragen werden. Solche Aufgabenkreise können  die Gesundheitsfürsorge oder die Vermögensverwaltung sein.
Welche Rechte haben Verwandte/Bekannte, wenn es weder Vollmacht noch Verfügung gibt?
So nahe uns der Partner oder die Kinder auch stehen mögen, sie dürfen nicht ohne weiteres für uns handeln. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene für den Fall des Falles vorgesorgt haben. Mit der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung kann das jeder für sich ganz persönlich regeln. Will ich im Notfall künstlich ernährt werden? Wer soll im Falle des Falles mein Vermögen verwalten? Wer darf in meine Krankenunterlagen einsehen oder meinen Mietvertrag kündigen, wenn ich ins Heim muss? All diese Fragen sollten vorher geregelt werden. Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann dann die gerichtliche Anordnung der Betreuung durch einen Fremden entbehrlich machen.
Warum wird nicht erst der Verwandte befragt, bevor ein Betreuer eingesetzt wird?
Das Betreuungsgericht geht auf Wünsche des betroffenen Menschen ein. Schlägt dieser eine Person – etwa den Ehepartner oder einen Verwandten – vor, ist der Vorgeschlagene vom Betreuungsgericht zum Betreuer zu bestellen, wenn dies dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft. Falls der Betroffene niemanden vorschlägt, so hat das Betreuungsgericht bei der Auswahl des Betreuers auf verwandtschaftliche und sonstige persönliche Bindungen des Betroffenen, aber auch auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen.
Was ist für den Bürger zu beachten, damit die Vollmachten rechtlich wirksam ist?
Eine Vollmacht ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich abgefasst werden. Der Vorteil einer selbst geschriebenen Vollmacht besteht darin, dass man den Inhalt des Schriftstücks stärker überdenkt. Das Aufsetzen vor dem Notar gewährleistet andererseits rechtskundigen Rat. Die Einholung anwaltlichen oder notariellen Rates ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie umfangreiches Vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte einsetzen oder eingehende Handlungsanweisungen an den oder die Bevollmächtigten festlegen wollen.
Ab welchem Alter sollte man solche Vollmacht haben?
Für diese Art Vorsorge ist es nie zu früh, aber manchmal zu spät. Ein Unglücksfall oder eine Erkrankung kann jeden treffen.
Wen sollte ich als Bevollmächtigten eintragen?
Wählen Sie jemanden aus, dem sie absolut vertrauen. Die Anzahl der Bevollmächtigten dürfen Sie frei wählen.
Was sind aus politischer Sicht die Alternativen zu einer solchen Betreuung?
Die Anzahl der gerichtlich angeordneten, rechtlichen Betreuungen steigt. Wir wollen das ein Stückweit bremsen, denn es ist immer besser, wenn betroffene Menschen selbst bestimmen, wie ihr Leben auch in einer Situation der Hilflosigkeit aussehen soll. Deshalb wirbt das Justizministerium für mehr Vorsorgevollmachten. Rechtliche Betreuung ist immer die ultima ratio.