Bitte aktiviere / Please enable JavaScript![ ? ]
Altanschließerurteil wirft viele Fragen auf - Märkischer Bote Altanschließerurteil wirft viele Fragen auf Altanschließerurteil wirft viele Fragen aufMärkischer Bote
Dienstag, 19. März 2024 - 09:19 Uhr | Anmelden
  • Facebook SeiteTwitter Seite

header-logo

 
Clear sky
1°C
 
das epaper der lausitzer heimatzeitung
Anzeigen

Altanschließerurteil wirft viele Fragen auf

Cottbus, Wirtschaft | Von | 19. Februar 2016

Stadt Cottbus prüft Sachlage im Einzelfall / Am 25.2. wird künftige Finanzierung besprochen:
Cottbus (mk). Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg ist klar. Keine Kanalanschlussbeiträge für Altanschließer ist das Ergebnis. Doch was bedeutet dieses Urteil für die Betroffenen? Die Stadt Cottbus sieht die Lage derzeit so:
Die Auszahlung
Die Kanalanschlussbeiträge, die sich noch im Widerspruchs- und Klageverfahren befinden und deren Anschlussmöglichkeit vor dem Jahr 2000 bestand, werden geprüft und aufgehoben einschließlich der Rückzahlung des eingezahlten Beitrages. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ist nicht erforderlich. Die Prüfung und Entscheidung kann aufgrund der Vielzahl von Anfragen nicht sofort getroffen werden. Die Stadtverwaltung bittet hier um Geduld.
Kein Handlungsbedarf
Im Ungang mit bestandskräftigen Bescheiden, rechtlich gesicherte Anschlussmöglichkeit vor dem 1. Januar 2000 sieht die Stadt derzeit keine Handlungsmöglichkeit. Eine Rückzahlung könne hier nur erfolgen, wenn das Finanzierungssystem auf eine reine Gebührenfinanzierung umgestellt würde. Die Diskussion zum Finanzierungssystem beginnt in der Arbeitsgemeinschaft Entgelte am 25. Februar. Gleiches gilt für bestandskräftige Bescheide, rechtlich gesicherte Anschlussmöglichkeit nach dem 31.12.1999. Hier erfolgt eine ­Widerspruchsbearbeitung entsprechend der wirksamen Kanalanschlussbeitragssatzung. Ebenfalls keinen Handlungsbedarf sieht die Stadt bei bestandskräftigen Bescheiden mit Anschluss nach dem 31.12. 1999. Diese Bescheide sind aus Sicht der Stadt bestandskräftig und verfassungskonform.
Die Begründung
Das Urteil interpretiert die Stadt folgendermaßen: In der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichtes kam zum Ausdruck, dass der Vertrauensschutz nur für Grundstückseigentümer gilt, deren Grundstücke vor dem 1. Januar 2000 an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wurden. Dieser Vertrauensschutz gelte nicht für Grundstückseigentümer, deren Grundstücke ab dem 1. Januar 2000 an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Weiterhin sind Kanalanschlussbeiträge beziehungsweise Widerspruchsbescheide zu Grundstücken, die vor dem Jahr 2000 die rechtlich gesicherte Anschlussmöglichkeit erhalten haben, zwar rechtswidrig aber bestandskräftig. Bestandkraft erlangen Beitragsbeschiede, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde, über den Widerspruch bereits entschieden wurde und zu dem Widerspruchsbescheid keine Klage eigelegt wurde. Diese bestandskräftigen Bescheide müssen nicht aufgehoben werden.
Der Anwaltstipp
Peter Göpfert vertrat eine der Klägerinnen vor dem Bundesverfassungsgericht. Er erklärt: Beitragszahler, die gegen den Beitragsbescheid keine Rechtsmittel eingelegt haben oder deren Rechtsmittel bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung des Beitrages. Dies erscheint ungerecht, ist aus Gründen der Rechtssicherheit aber selbst vom Bundesverfassungsgericht so gewollt. Von jedem Grundsatz gibt es jedoch vielfältige Ausnahmen. Deshalb empfehlen wir den Beitragszahlern, bei der Stadt Cottbus einen Antrag auf Rücknahme des Beitragsbescheides zu stellen. Die Antragstellung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört auch eine detaillierte Begründung des Antrages. Hierfür genügt ein Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes leider nicht. Um Fehler zu vermeiden, sollte ein Rechtsanwalt des Vertrauens schnellstmöglich hinzugezogen werden.



Anzeige

Kommentar schreiben

Kommentar


Das könnte Sie auch interessieren: