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Kommentar: Wirklich „für die Stadt“?

Kommentare | Von | 27. September 2013

DSC_3784-Kopie3Altanschließer-Streit und kein Ende. Der Vorgang bleibt kompliziert, weder demokratisch noch juristisch leicht zu entscheiden. Die hantierten Zahlen klingen utopisch. Wenn es stimmt, dass die Rede von 34 Millionen Quadratmeter veranschlagter Fläche ist, dann geht es bei den kalkulierten 3,40 Euro pro Quadratmeter um 117 Millionen Euro. Haben oder nicht haben. Für die Stadt.
Aber es handelt sich immer um dieselbe Summe, wenngleich zersplittet, auf der anderen Seite – beim Bürger. Private Hauseigentümer, Unternehmen, die Wohnungsgenossenschaft, auch die GWC sollen diese Beträge zahlen. In den Einzelfällen geht es schnell um tausende Euro, für Mieter allemal auch um hunderte im Laufe der Zeit. 6?000 Betroffene haben gegen die Bescheide Einspruch erhoben. Die Stadtverwaltung will ihre höchstmögliche (!) Forderung durchsetzen. Sie hat in diese Beträge schon künftige Investitionen -über den Daumen gepeilt – hineinkalkuliert. Das klingt fragwürdig.
Aber es führt uns auch ein Denk-Problem der Abgeordneten vor Augen. Jene, die für städtische Forderungen stimmen, begründen gern: Wir entscheiden „für die Stadt“.
Für die Stadt? Geht das so leicht? In den meisten Fällen handeln sie für die Stadtverwaltung. „Für die Stadt“ hieße ja, für alle Bürger. Und da sind diesmal ja wenigsten 30?000 dabei, die das so nicht wollen.
Wie handelt ein Abgeordneter „für die Stadt.“ Doch nicht, indem er leichtgläubig und ohne gründliche Prüfung Handlanger der Verwaltung wird. Seine Pflicht und sein Recht ist es, die Damen und Herrn im Rathaus zu kontrollieren. Es kann ja sein, dass die im Sinne der Bürger alles richtig machen. Aber es muss nicht.

J. Heinrich

Sie erreichen den Autor unter j.heinrich@cga-verlag.de



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