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Gerüstet nach den Ferien

Ratgeber, Recht & Finanzen | Von | 12. Februar 2021

Kosten für notwendige digitale Endgeräte für den Distanzunterricht können erstattet werden.

Cottbus (MB). Der Gesetzgeber hat aufgrund von Corona entschieden, dass Kosten für notwendige digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erstattet werden können. Die Beschaffung von PC oder Tablets ist für bedürftige Kinder und Jugendliche möglich, das Jobcenter kann die Kosten für digitale Endgeräte über- nehmen. „Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten“, so Eike Belle, Geschäftsführerin des Jobcenters Cottbus. Anspruch hat jede Familie, die derzeit Leistungen der Jobcenter bezieht. Notwendig beim formlosen Antrag ist eine Kostenschätzung und Bescheinigung der jeweiligen Schule, dass keine Leihgeräte vorhanden sind.

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