Region: Rente, Unterhalt und Mindestlohn

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Auf welche Änderungen Sie sich in diesem Jahr gefasst machen müssen

Region (AR/MB). Wie in jedem Jahr lassen sich auch 2020 eine Vielzahl von Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verzeichnen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick. In diesem Jahr wurde der Grundfreibetrag auf 9.408 Euro erhöht. Auch beim Kinderfreibetrag macht sich eine Steigerung bemerkbar. So beträgt dieser ab sofort 7.812 Euro pro Jahr und Elternpaar. Schlechte Nachrichten gibt es für Neurentner, da nur noch 20 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente steuerfrei bleiben. Nicht vergessen werden darf auch die Erhöhung des Mindestlohns von 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Gute Nachrichten gibt es auch für Pendler. Wer mit der Deutschen Bahn auf Langstrecken unterwegs ist muss seit dem 1. Januar nur noch einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent für Tickets entrichten. Auch in puncto Krankenkassen lässt sich eine Änderung vermelden. Krankenkassenbeiträge für Kinder
sollen jetzt besser absetzbar sein. Eltern können Basiskrankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen, wenn sie diese im Rahmen einer Unterhaltspflicht tragen. Es spielt dabei keine Rolle ob ein Bar- oder Sachunterhalt geliefert wird. Neu ist zudem, dass auch der Elternteil bei dem das Kind versichert ist, die übernommenen Krankenkassenbeiträge für das Kind absetzen kann, wenn er Unterhalt leistet. Wer jobbedingt seine Wohnung wechseln muss, hat die Chance seine Einkommenssteuer dadurch zu reduzieren. So ist neben den Einzel- und Fahrkosten sowie den Kosten für die Spedition zusätzlich ein Pauschalbetrag für „sonstige Umzugskosten“ abziehbar. Die höheren Pauschalen gelten für Umzüge die ab dem 1. März 2020 abgeschlossen werden. Auch wenn die Kinder Nachhilfeunterricht benötigen, da die neue Schule schon weiter im Unterrichtsstoff vorangeschritten ist oder andere Schwerpunkte setzt, können die daraus resultierenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 2.066 Euro. Immobilienbesitzer die ihr selbstgenutztes Gebäude von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lassen, können seit dem 1. Januar eine Steuerförderung erhalten. Zu den geförderten Maßnahmen gehören etwa der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Je nach Objekt soll die Steuerermäßigung 20 Prozent der Aufwendungen umfassen und sich dabei maximal auf insgesamt 40.000 Euro belaufen. Der Abzug von der Steuerschuld erfolgt dann verteilt über drei Jahre.