Bei Verkehrsunfall kühlen Kopf behalten
Region (MB). Bei einem Unfall mit Sachschaden gibt es vieles zu beachten. Vor Ort ist es wichtig Beweise zu sichern, etwa indem die Beschädigung am Fahrzeug fotografiert wird. Später können dadurch Ansprüche gegenüber der Versicherung leichter durchgesetzt werden. Es ist zwar immer sicherer die Polizei zu rufen, bei geringfügigen Schäden kann aber auch darauf verzichtet werden. Liegt die alleinige Schuld beim Unfallgegner ist seine Versicherung für den Schadenersatz verantwortlich. Wenn jedoch der Geschädigte teilweise mitschuldig ist oder die andere Seite Ansprüche anmeldet, muss die eigene Kfz-Versicherung informiert werden. Wichtig zu wissen ist, dass bei nicht selbst verschuldeten Unfällen immer die Möglichkeit besteht, selbst einen Sachverständigen auszuwählen.
Kommt es zur Reparatur darf der Geschädigte die Werkstatt grundsätzlich frei wählen.Übrigens muss der Unfall-Schaden nicht zwangsweise repariert werden. Bei kleineren Schäden kann das Geld stattdessen auch von der Versicherung ausgezahlt werden.
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