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Vermögen spenden

Ratgeber, Trauer | Von | 13. November 2020

Region (MB). Etwa drei Viertel der Bürger gestalten ihren Nachlass nicht und überlassen die Regelung dem Erbrecht, das allerdings nur die Familie berücksichtigt. Wollen Erblasser etwas Gutes tun und mit ihrem Vermögen gemeinnützige Organisationen unterstützen, dann ist eine letztwillige Verfügung unumgänglich. Viele Erblasser wissen das nicht. Inzwischen betreiben viele Organisationen Erbschaftsfundraising, um Testamentsspenden einzuwerben. Da- für haben sich 78 gemeinnützige Organisationen dem Netzwerk DIGEV e.V. angeschlossen. Dort wird geholfen rechtlich wirksam zu unterstützen.

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