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Zuschlag für Pflege-Wohngruppen

Ratgeber | Von | 8. Juli 2016

Mindestens drei Personen müssen anspruchsberechtigt sein

Eine Alternative zum Pflegeheim kann für viele Betroffene eine Pflege-Wohngemeinschaft sein. Hier sind sie nicht in feste Strukturen und Abläufe wie in einer vollstationären Einrichtung eingebunden, bestimmen ihren Alltag selbst. Da manches nicht mehr so leicht fällt, können sie eine Person engagieren, die sich um die organisatorischen oder hauswirtschaftlichen Dinge kümmert. Dafür zahlt die Pflegeversicherung pauschal einen WG-Zuschlag von 205 Euro pro Monat und Anspruchsberechtigten – zusätzlich zum Pflegegeld oder zum ambulanten Dienst. Anspruchsberechtigt ist jeder WG-Bewohner mit einer Pflegestufe sowie jene, die zwar noch keine Pflegestufe haben, aber wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.
„Wird ein Antrag auf den Zuschlag gestellt, prüft die Pflegeversicherung als erstes, ob es sich überhaupt um eine Wohngruppe handelt“, erklärt Sylke Wetstein von der Compass-Pflegeberatung. „Dafür hat der Gesetzgeber Kriterien vorgegeben. So muss sie mindestens aus drei und darf höchstens aus zwölf Personen bestehen. Nicht alle, aber mindestens drei Bewohner müssen Leistungen der Pflegeversicherung beziehen.“ Es können also auch Nicht-Pflegebedürftige in die WG einziehen. Sie bekommen zwar keinen Zuschlag, werden aber zahlenmäßig berücksichtigt. Abgesehen von der Personenzahl spielt der Grundriss der WG eine Rolle. So müssen Küche, Sanitärbereich und Aufenthaltsraum von allen Bewohnern jederzeit genutzt werden können. Die Wohneinheit muss einen eigenen abschließbaren Zugang haben.
Es reicht jedoch nicht, dass die Pflegekasse die Wohngemeinschaft als solche anerkannt hat. Den Zuschlag gibt es erst, wenn die WG-Bewohner sich auf eine oder mehrere Personen als Organisationskraft geeinigt haben. Die Pflegekasse will neben Angaben zur WG auch deren Namen, Adresse und konkrete Aufgabenbeschreibung haben. Sie soll unabhängig von der ambulanten Pflege verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Dabei geht es nicht darum, die Hauswirtschaft komplett zu übernehmen, sondern die Bewohner zu unterstützen und sie – so weit es möglich ist – einzubeziehen. Die Organisationskraft muss nicht bei einem ambulanten Dienst angestellt und auch keine Pflegefachkraft sein.
Die WG-Bewohner können jeder einzeln jemanden engagieren oder aber das Geld zusammenlegen. Da es mindestens drei Anspruchsberechtigte sein müssen, um überhaupt den Zuschlag zu bekommen, ergibt sich eine Mindestsumme von 615 Euro pro Monat und Wohngemeinschaft.
Damit alles regelkonform und ohne Verzögerungen läuft, sollte man unbedingt die Hilfe der kostenfreien Pflegeberatung nutzen. Das übernehmen bei gesetzlich Versicherten Experten der Pflegekasse oder eines -stützpunktes. Weitere anbieterneutrale Informationen sind unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800 erhältlich. (be.p)



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