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Zuschüsse zur Sanierung

Bauen & Leben | Von | 18. Juni 2021

2. Stufe der Bundesförderung für Gebäude tritt per Juli in Kraft / Auch für Büros und Gewerbe.

Region (MB). Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden vom Bund künftig mit bis zu 50 Prozent finanziell unterstützt. Möglich wird dies durch die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Juli in Kraft tritt.
Die zweite Stufe erhöht die Fördersätze für Gesamtsanierungen und ist künftig auch als reiner Investitionszuschuss abrufbar.
Die BEG unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Fördergeldern für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Lüftungs- anlagen sowie neue Heizungen in Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden. Die erste Stufe war bereits im Januar in Kraft getreten. Nun erhöht der Bund die Förderung für Nichtwohngebäude und gleicht sie an.
Förderfähig sind Gesamtsanierungen, aber auch Einzelmaßnahmen im Bestand. Zu verbesserten Fördersätzen kommen erhöhte Fördermittel für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Die Bundesförderung integriert mehrere Programme der bisher zuständigen KfW und BAFA und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher. Sanierungswillige können sich damit künftig deutlich einfacher um Förderangebote bewerben.
Interessant ist auch die Einführung der Zuschussvariante. Unternehmen und Kommunen, die verfügbares Geld investieren wollen, müssen nun nicht zwingend einen Kredit aufnehmen, um an Fördergelder in Form von Tilgungszuschüssen zu gelangen. Sie können ab Juli stattdessen auch einen Investitionszuschuss beantragen und den Rest der Investition aus Eigenmitteln tätigen.

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