Zeit drängt: Cottbuser Rechtsanwälte sehen in Klage einziges Druckmittel gegen das Ministerium
Cottbus (mk). Abwarten und Tee trinken. Dies wünscht sich die Stadt Cottbus derzeit von den betroffenen Altanschließern im Rechtsstreit um unrechtmäßig gezahlte Kanalanschlussbeiträge. Schließlich arbeite die Stadt an einer Gesamtlösung, durch die alle Altanschließer-Beitragszahler ihr Geld zurückbekommen sollen.
Dieses Abwarten könnte die Betroffenen in ein paar Monaten teuer zu stehen kommen, sagen hingegen die Cottbuser Rechtsanwälte Peter Göpfert und Jana Böttcher, die bereits am Erwirken des Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes maßgeblich beteiligt waren. Der Stadt zu vertrauen sei bereits einmal schiefgegangen, erinnert Peter Göpfert. Wer hier vertraut, bewege sich auf dünnem Eis. Komme es zu dieser angedeuteten Gesamtlösung nicht, stehen viele Zahler am Ende mit leeren Händen da. Das Problem für den Experten: Zwar bewege sich derzeit die Stadt Cottbus aber die Bewegung, auf die es jetzt vor allem ankommt, ist die vom Brandenburger Innenministerium. „Ich erkenne keinerlei Bewegung für ein grünes Licht seitens der Kommunalaufsicht“, sagt Peter Göpfert. Eher erwecke das Land derzeit den Anschein, alles so belassen zu wollen, wie es ist. Nicht bestandskräftige Bescheide werden bearbeitet und eine Rückzahlung veranlasst. Die restlichen Beitragszahler und das ist die Mehrheit, geht leer aus. Jana Böttcher kann vor diesem unsicheren Hintergrund nur abraten, noch ein Jahr zu warten. Nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil läuft eine einjährige Frist. „Jeder der sein Geld wiedersehen möchte, sollte klagen“, sagt die Rechtsanwältin. Geklagt wird auf Schadensersatz im Wege der Amtshaftung und parallel dazu im Wege der Staatshaftung, erklärt Peter Göpfert. Beiträge und Gerichtskosten würden im Falle einer erfolgreichen Klage durch die Stadt erstattet werden müssen. „Der Bürger muss nicht schlauer als die Behörde sein“, findet Jana Böttcher. Damit den Entscheidern hier vor Ort die Angst vor der Kommunalaufsicht und somit vor einer persönlichen Haftung genommen wird, ist jetzt ein Signal aus dem Innenministerium nötig, erklären die beiden Rechtsanwälte. Damit ein solches Signal kommt, muss Druck aufgebaut werden. Dies gehe nur über eine erneute Klagewelle. Bereits im Juli/August soll der erste Klageschwung losgehen. „Die Cottbuser Beitragszahler müssen jetzt noch einmal Gas geben“, sagt Peter Göpfert.
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