Cottbus (MB) Per Eilentscheidung, die bis zu einem später nachzutragenden Stadtverordnetenbeschluss nur die amtierende Oberbürgermeisterin Marietta Tzschoppe und Stadtverordnetenvorsteher Reinhard Drogla zu treffen haben, stundet Cottbus vorerst bis zum 30. Juni Gewerbesteuern und alle weiteren kommunalen Forderungen. Um das zu beanspruchen, reicht eine plausible Begründung, dass Pandemie-Auswirkungen die Zahlung behindern. Es reiche auch „die mittelbare Betroffenheit“, ergänzt Drogla die Information im Hauptausschuss. Es werde jetzt keine Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder Vollstreckungen geben.
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