Am 18. März 2019 informieren Notare in der Region über Vorsorge und Erbrecht.
Region (MB). Am Montag, 18. März 2019, gewähren Notare in Brandenburg beim Tag der offenen Tür von 16 bis 18 Uhr Einblicke in ihre Arbeit. Sie informieren über die vielfältigen Aufgaben eines Notars und insbesondere zu den Themen Vorsorge und Erbrecht.
In den letzten Jahren gab es immer wieder neue Entwicklungen und gesetzliche Änderungen im Erb- und Erbschaftssteuerrecht sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Ein großer Teil der in Deutschland handschriftlich errichteten Testamente sind unrichtig, unklar oder auch unwirksam. Dies führt zu langwierigem Streit in den Familien und teuren Gerichtsverfahren.
Mit der richtigen Gestaltung eines Testamentes lassen sich die Fallstricke im Erbrecht umgehen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Gestaltungsbausteine im Vorsorgeplan. Bei deren Erstellung sind rechtliche Fragen zu berücksichtigen. Auch bei der eigenen Vermögensnachfolge sind viele Aspekte zu beachten. Ob Testament oder lebzeitige Übertragung – eigene Regelungen wollen gut bedacht sein. Nur wer vorausschauend plant, kann sich und seine Familie gut absichern.
Bei der Testamentsverfassung gilt es, eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Bereits ein kleiner Formfehler kann ein privatschriftliches Testament ungültig machen. Insbesondere wenn Jemand meint, er wäre im Testament zu knapp bedacht worden, wird er möglicher Weise sogar die Geschäftsfähigkeit des Testierenden bei der Errichtung des Testamentes in Zweifel ziehen oder das Testament anfechten. Deshalb sollte man sich zu diesem sensiblen und komplizierten Thema gründlich beraten lassen. Der Notar ist dabei kompetenter und fachkundiger Ansprechpartner. Er wird über die Beratung hinaus bei der Abfassung des Testamentes unterstützen und den Willen klar und rechtssicher formulieren. Ein klug abgefasstes Testament kann Streit unter den Erben vermeiden. Der Notar berät auch zu Pflichtteilsrechten naher Angehöriger und wie diese minimiert werden können. Er kann auch die Möglichkeiten und Vorteile eines Erbvertrages erklären, an dem auch die Erben mitwirken können. Ein Vorteil eines notariellen Testamentes ist es, dass dieses nicht verschwinden kann. Es wird beim Amtsgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert.
Welche Notare am Tag der offenen Tür teilnehmen, finden Interessierte unter www.notarkammer-brandenburg.de
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