Erstmalige Ausbildung im Betrieb

So müssen Handwerksbetriebe vorgehen, die zum ersten Mal einen Lehrling ausbilden wollen.

Region (MB). Wer darf als Betrieb eigentlich Lehrlinge ausbilden? Grundsätzlich jeder, der persönlich und fachlich geeignet ist oder einen geeigneten Ausbilder beschäftigt. Was das konkret im Handwerk bedeutet, ist je nach Handwerksberuf in der Handwerksrolle geregelt. Zusätzlich muss die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Vermittlung der Inhalte der Ausbildungsordnungen geeignet sein. Als erstes sollten Sie Kontakt zur Handwerkskammer Cottbus aufnehmen. Im Rahmen eines Betriebsbesuches wird anschließend durch die Ausbildungsberater festgestellt, ob die betrieblichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Darüber hinaus muss auch die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Die Werkstatt wird im Zuge dessen von der Berufsgenossenschaft bzw. der Handwerkskammer geprüft. Vor Aufnahme der Ausbildung muss zudem der Berufsausbildungsvertrag schrift- lich niedergelegt und komplett mit allen geforderten Anlagen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die zuständige Kammer oder Innung geschickt worden sein. Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden interessierte Betriebe auf der Website der Handwerkskammer. Für die Anmeldung des Lehrlings ist vom Ausbildenden die Berufsschule, Krankenkasse, Sonderkasse (Bau), Rentenversicherungsträger anzugeben.