Testament formgerecht
Ratgeber | Von CGA Verlag | 27. Februar 2015Vorschriften bei eigenhändiger Form beachten:
Region (MB). Gerade beim eigenhändigen Testament kommt es oft zu Formfehlern, die das Testament unwirksam machen. Der Fall: Eine Frau beantragte nach dem Tod ihres Freundes beim Nachlassgericht einen Erbschein, der sie als Alleinerbin bezeichnen sollte. Grundlage dafür war ein „Testament“, das aus zwei Aufklebern auf einem Fotoumschlag bestand. Ein Aufkleber besagte „V. ist meine Haupterbin“. Auf dem anderen Aufkleber stand „D.L. 10.1.2011“. Das Nachlassgericht weigerte sich, einen Erbschein auszustellen. Es war kein einheitliches Schriftstück und Namen waren unvollständig.
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