Zusammenlegen und prüfen von Versicherungen nach der Hochzeit spart bares Geld:
Region (MB). Der Wonnemonat Mai gehört zu den Monaten des Jahres, um zu heiraten. Der neue Familienstand bringt häufig nicht nur einen neuen Nachnamen mit sich, er kann sich auch auf die Versicherungen auswirken. Bei einer Namensänderung müssen Versicherungsverträge ohnehin angepasst werden. So sollte diese Gelegenheit gleich genutzt werden, um seine Versicherungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Denn oft bringen die neuen Konditionen Vorteile.
Wenn beide Partner eine Privathaftpflichtversicherung haben, genügt künftig auch ein Vertrag. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann aufgehoben werden. Doch der Versicherer des dann noch bestehenden Haftpflichtvertrages muss darüber informiert werden, damit der neue Partner mitversichert und dementsprechend die Prämie angepasst wird.
Eine Risikolebensversicherung sollte abgeschlossen werden, wenn der hinterbliebene Partner über den Tod hinaus versorgt sein soll und es eventuell auch gilt, einen gemeinsamen Hauskredit abzusichern.
Bestehen zwei Hausratversicherungen und ein Zusammenzug der Frischvermählten steht an, sollte ein Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden – möglichst der mit den schlechteren Versicherungsbedingungen. Einige Versicherungen sind auch bereit, den jüngeren Vertrag schon zum Zeitpunkt des Zusammenzugs und nicht erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzuheben.
Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, kann sich zum Beispiel über den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Dabei darf der Ehegatte nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sein und das Gesamteinkommen nicht mehr als 405 Euro monatlich betragen bzw. muss es bei geringfügig Beschäftigten unter 450 Euro liegen. Für die Zusammenlegung von Versicherungsverträgen und den damit verbundenen Einsparungen genügt schon eine gemeinsame Wohnung.
Übrigens kann man die Hochzeitsfeier selbst auch versichern Spezielle Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherungen kommen für Stornokosten auf, falls die Hochzeit durch unvorhergesehene Krankheit, Tod oder Unfall verschoben werden muss. So können für eine Prämie von rund 50 Euro Veranstaltungs-kosten von 2 500 Euro abgesichert werden. Bei einer Feier, die 10 000 Euro kostet, beträgt die Prämie um 200 Euro bei 250 Euro Selbstbehalt.:
Region (MB). Der Wonnemonat Mai gehört zu den Monaten des Jahres, um zu heiraten. Der neue Familienstand bringt häufig nicht nur einen neuen Nachnamen mit sich, er kann sich auch auf die Versicherungen auswirken. Bei einer Namensänderung müssen Versicherungsverträge ohnehin angepasst werden. So sollte diese Gelegenheit gleich genutzt werden, um seine Versicherungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Denn oft bringen die neuen Konditionen Vorteile.
Wenn beide Partner eine Privathaftpflichtversicherung haben, genügt künftig auch ein Vertrag. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann aufgehoben werden. Doch der Versicherer des dann noch bestehenden Haftpflichtvertrages muss darüber informiert werden, damit der neue Partner mitversichert und dementsprechend die Prämie angepasst wird.
Eine Risikolebensversicherung sollte abgeschlossen werden, wenn der hinterbliebene Partner über den Tod hinaus versorgt sein soll und es eventuell auch gilt, einen gemeinsamen Hauskredit abzusichern.
Bestehen zwei Hausratversicherungen und ein Zusammenzug der Frischvermählten steht an, sollte ein Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden – möglichst der mit den schlechteren Versicherungsbedingungen. Einige Versicherungen sind auch bereit, den jüngeren Vertrag schon zum Zeitpunkt des Zusammenzugs und nicht erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzuheben.
Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, kann sich zum Beispiel über den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Dabei darf der Ehegatte nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sein und das Gesamteinkommen nicht mehr als 405 Euro monatlich betragen bzw. muss es bei geringfügig Beschäftigten unter 450 Euro liegen. Für die Zusammenlegung von Versicherungsverträgen und den damit verbundenen Einsparungen genügt schon eine gemeinsame Wohnung.
Übrigens kann man die Hochzeitsfeier selbst auch versichern Spezielle Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherungen kommen für Stornokosten auf, falls die Hochzeit durch unvorhergesehene Krankheit, Tod oder Unfall verschoben werden muss. So können für eine Prämie von rund 50 Euro Veranstaltungs-kosten von 2 500 Euro abgesichert werden. Bei einer Feier, die 10 000 Euro kostet, beträgt die Prämie um 200 Euro bei 250 Euro Selbstbehalt.











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