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Autospiegel defekt – Fahrt gestoppt

Mobil & Kfz | Von | 28. Mai 2014

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Was für die meisten Autofahrer ein ärgerlicher Bagatellschaden ist, zwingt zum Stopp. Ohne Außenspiegel erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Abhilfe schaffen sogenannte Notspiegel, die übergestülpt werden Foto: Eur-Asia

Keine Weiterfahrt ohne Außenspiegel / Notfallspiegel helfen auf die Schnelle
Region (MB). Es ist schnell passiert – in Autobahnbaustellen mit schmalen Fahrspuren, auf engen Straßen in der Stadt oder beim Einparken: Zwei Fahrzeuge berühren sich, die Spiegel klappen weg und das Glas bricht. Darf man weiterfahren?
Nein! Ohne funktionsfähigen Außenspiegel erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§56 StVZO). Wer trotzdem fährt, riskiert nicht nur einen Strafzettel, sondern auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Abgesehen davon kann ein „Blindflug“ andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährden.
Abhilfe schaffen sogenannte  Notfallspiegel. Sie sind für Pkw TÜV-geprüft und zugelassen. Eine witterungsbeständige Hülle mit integriertem Spiegel, die einfach über den kaputten Seitenspiegel gezogen wird. Als Notsystem eine richtig gute Idee: Die Weiterfahrt ist mit diesem Spiegel rechtlich zulässig. Kein teurer Abschleppwagen, keine Reiseunterbrechung, kein Ärger. Die flexible Spiegelhülle benötigt kaum Platz im Handschuhfach und ist in Sekunden aufgezogen. Als Grundausstattung für jedes Fahrzeug zu empfehlen.



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