Tipps für die Plege Zuhause – Stift bietet Kurs über das Jahr an
Guben (MB). Die Pflege eines lieben Angehörigen in der gewohnten häuslichen Umgebung ist eine große Herausforderung. Aufopferungsvoll meistern die pflegenden Angehörigen tagein, tagaus diese Herausforderung und verzichten auf vieles. Sie zu unterstützen, ist das Anliegen der Kurse „AOK-PfiFf“. In den kostenfreien Pflegekursen im Naëmi-Wilke-Stift erhalten die Pflegenden hilfreiche Tipps und Hinweise für eine umfassende Pflege. Dieses Angebot ist für pflegende Angehörige aller Krankenkassen kostenlos. Es ermöglicht ihnen Zugang zu wertvollen Informationen, Gedankenaustausch und Fachwissen.
Termine für den Pflegekurs in diesem Jahr sind der 23.3, 10.5., 10.8. und 12.10 jeweils um 9 Uhr.
Anmeldungen unter Tel. 03561 403 206 oder per Mail: bildungszentrum@naemi-wilke-stift.de.
Pflegestützpunkt lädt ein – Tag der offenen Tür am 21. Februar
Cottbus (MB). Pflegestützpunkte beraten zu vielen Fragen rund um die Themen Pflege, Wohnen, Demenz und Soziales. Der Cottbuser ist seit einigen Monaten Am Turm 14 zu finden. Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes laden am 21.2. ab 10 Uhr zu einem „Tag der offenen Tür“ ein, um sowohl das Beratungsangebot als auch die Räumlichkeiten zu präsentieren. Darüber hinaus wird der Tag dem Thema „Gesunde Ernährung“ gewidmet. Es wird kleine Kostproben für Nase und Zunge geben. Unterstützung erhält der Pflegestützpunkt vom Projekt Seniorenernährung Brandenburg und der Plattform Ernährung und Bewegung. Die Wanderausstellung „Gemeinsam essen im Alter“ zeigt unterschiedliche Angebote und Initiativen im Land und ist an diesem Tag ebenfalls im Pflegestützpunkt zu Gast. Außerdem gibt es die Gelegenheit, Menschen kennenzulernen, ihre Nase zu testen, ein paar kleine gesunde Snacks zu probieren und einige Anregungen mit nach Hause zu nehmen.
Mythos: Krankgeschrieben darf man nicht auf Arbeit – Arbeitsmedizin über sicheres und gesundes Arbeiten
Region. Die Krankheitswelle in Deutschland hat Arbeitnehmer während der kalten Jahreszeit fest im Griff. Wenn der Arbeitgeber feststellt, dass ein Mitarbeiter seine Arbeit nicht angemessen ausführen kann, kann er ihn nach Hause schicken. Arbeiten trotz Krankschreibung ist erlaubt, da eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot darstellt und der Mitarbeiter weiterhin versichert ist.
Rückenschmerzen wirksam bekämpfen
Wer kennt sie nicht? Rückenschmerzen- meist im unteren Drittel der Wirbelsäule, allgemein oft als „Kreuz“ bezeichnet, aber auch zwischen den Schulterblättern als Brennen spürbar. Die Ursache ist, wie bei vielen anderen Schmerzzuständen am Bewegungsapparat, unsere einseitigen Bewegungsmuster. Selbst wenn wir uns viel bewegen, beim Joggen, Radfahren, Garten- und Haushausarbeit, tun wir das meist in den gleichen Winkeln, die dem Sitzen sehr ähnlich sind. Selbst im Schlaf, wenn wir auf der Seite liegen, mit angezogenen Beinen, sitzen wir. So kommen wir auf bis zu 16 Stunden in dieser Körperhaltung. Das kann nicht gesund sein!! Unser Körper zeigt uns sehr schnell, dass er das nicht auf Dauer durchhält und signalisiert uns, etwas zu ändern. Oftmals fällt uns diese Umstellung aber sehr schwer. Wir sind „Gewohnheitstiere“ und der innere Schweinehund ist auch nicht so leicht zu zähmen. Petra Fietze-Jank, die seit mehr als 2 Jahren als Heilpraktikerin vorrangig mit Schmerzpatienten arbeitet, zeigt Ihnen einen Weg aus dieser Schmerzspirale. Die Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht setzt an den Ursachen an. Faszien- und Muskelspannungen werden durch die Osteopressur (Druckpunkte am Knochen) ein ganzes Stück herunter gefahren. Mit der anschließenden Faszienrollmassage und gezielten Übungen kann dieser Zustand dann beibehalten und immer weiter verbessert werden.
Die meisten Patienten verlassen ihre Praxis mit wesentlich weniger Schmerzen, als sie sie betreten haben. „Viele Patienten können es kaum fassen. Sie haben ja zumeist schon eine Odyssee an Behandlungen und Therapien hinter sich…. berichtet Frau Fietze-Jank. Allerdings ist viel Selbstdisziplin und Motivation nötig, je länger die Schmerzen bestehen, desto länger ist dieser Weg. Der Preis aber lohnt sich, denn ein schmerzfreies Leben ist unbezahlbar.
Führt der Grüne Star noch zum Erblinden? Neue Behandlungsoptionen bei Glaukom
Region (MB). Inzwischen ist lange bekannt, dass die Erkrankung Glaukom nicht immer (oder sogar eher selten) an der Höhe des Augeninnendruckes erkannt werden kann. Viele andere diagnostische Parameter fließen in die Entscheidungsfindung und die nachfolgende Therapie ein. Nach wie vor gilt, je früher der Grüne Star erkannt wird, desto sicherer kann einer Erblindung in den folgenden Jahren entgegengewirkt werden. In der Therapie des Glaukoms kam es im letzten Jahr zu einer entscheidenden und für alle Patienten sehr günstigen Veränderung und Regulierung, da nun zunehmend eine Behandlung mit unterschiedlichen Lasern durchgeführt wird. Bei der SLT Laser Therapie beispielsweise werden Makrophagen in einem speziellen Bereich im Auge angesammelt und aktiviert, die dort eine Reinigung starten. Man muss es sich vorstellen wie eine Art Abflussreinigung mit dem Doppeleffekt, dass nicht nur die Senkung des Abflusswiderstandes eine Senkung des Augeninnendruckes bewirkt, sondern saure Stoffwechselschlacken eliminiert werden, um ein Übergreifen auf noch gesunde Nervenfasern zu bremsen. Dazu kommt, dass die Behandlung nur wenige Sekunden in Anspruch nimmt und für alle Versicherten, gesetzlich oder privat, Leistung der Krankenkasse ist. Es gibt wegen der unkomplizierten und sehr schonenden Anwendung keine Altersbeschränkung und gegen ein mehrfaches Lasern spricht auch nichts. Selbstverständlich gibt es neben SLT Laser oder der Gabe von Augentropfen auch weitere Therapieoptionen, die aber vor allem bei Gewebsdefekten durchgeführt werden.
Gesprächsrunde Schlaganfall – Frau Dr. Herwig lädt am 6.2. ein
Cottbus (MB). Am 06.02. um 10 Uhr lädt die Selbsthilfe Cottbus zu einer Gesprächsrunde mit Frau Dr.Herwig vom CTK in unsere Schlaganfallgruppe 3 ein. Einmal im Jahr steht uns Frau Dr. Herwig für Fragen der Patienten zur Schlaganfallproblematik zur Verfügung. Die Gesprächsrunde findet in der Lila Villa (Thiemstr.55) in Cottbus statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zuschuss für Brille und Linsen – In welchen Szenarien zahlt die Krankenkasse Fördergeld?
Region (MB). Jeder Brillenträger kann es bestätigen: Brillen sind teuer. Laut einer Studie des Zentralverbands der Augenoptiker tragen fast zwei Drittel der Deutschen eine Brille. Die Gründe dafür sind vielfältig: Alter, Erblichkeit, Lebensstil, Bildschirmarbeit oder Umwelteinflüsse können die Sehkraft beeinträchtigen. Die Kosten für die Verbesserung der Sehqualität tragen in den allermeisten Fällen die Brillenträger aus der eigenen Tasche. Welche Gegebenheiten müssen vorliegen damit die Krankenkasse Anteile übernimmt? Grundsätzlich gilt: es gibt ausschließlich für die Gläser Zuschüsse und nicht für das Gestell. Ebenfalls muss eine starke Beeinträchtigung der Sehstärke vorliegen um als Erwachsener ein Zuschuss zu bekommen. Bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien auf mindestens einenm Auge sowie einer Hornhautverkrümmung, die mehr als vier Dioptrien beträgt, sind die hohen Bedienungen erfüllt. Auch wenn die Sehleistung unter 30 Prozent beträgt, bekommt man von der Krankenkasse für vergrößernde Sehhilfen wie Lupen, Lupenbrillen, elektronische Lupen und Lese-sowie Vorlesegeräte einen Zuschuss. Das wäre für eine elektronische Lupe beispielsweise rund 500 Euro. In welche Höhe der Betrag des Zuschusses aber genau ausfällt hängt stark von der jeweiligen Krankenkasse ab. Pro Glas zahlt die Kasse in etwa zwischen 16 und 160 Euro netto. Falls eine der Voraussetzungen erfüllt ist muss diese vom Augenarzt bescheinigt werden um die Unterstützung von der Kassen zu erhalten.Der Optiker rechnet die Kosten anschließend mit der Krankenkasse ab. Mittlerweile gibt es nicht nur für Standardgläser Kostenerstattung sondern auch bei Gleitsicht- oder Bifokalgläsern. Für ein Gleitsichtglas sind es pro Glas knapp 100 Euro. Zusätzliche Verbesserungen wie Blaulichtfilter werden hingegen nicht übernommen.Viele Krankenkassen bieten mittweile freiwillige Extraleistungen wie Zahlungen für Vorsorgeuntersuchungen oder Reiseimpfungen an. Ein Zuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen gehört allerdings nicht dazu, denn einzelne Krankenkassen dürfen nicht eigenmächtig neue Leistungsbereiche anbieten, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind.
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