Wenn es kracht: immer Ruhe bewahren
Ratgeber, Mobil & Kfz | Von CGA Verlag | 10. Februar 2017Was im Fall eines Verkehrsunfalls zu tun ist / Experten helfen schnell und unkompliziert weiter
Cottbus (trz). Es ist manchmal nur ein Augenblick: Man wartet an der roten Ampel, und plötzlich kracht es. Der Hintermann hat eine Sekunde getrieft und ist aufgefahren. Die Stoßstange präsentiert sich arg verbogen, ein Rücklicht ist zersplittert, das Nummernschild liegt unter dem Wagen. Was dann getan werden sollte? Erste Bürgerpflicht: Ruhe bewahren, raten Fachleute. Es bringt nämlich überhaupt nichts, wenn man auf den Unfallverursacher zustürmt und diesen anschreit oder handgreiflich wird.
Stattdessen gilt es, zunächst die Unfallstelle abzusichern. Das heißt im Klartext: Warnblinker einschalten, die Warnweste anziehen und Warndreieck rund 100 Meter hinter dem Wagen am rechten Straßenrand aufstellen. Falls erforderlich, muss erste Hilfe angefordert werden. Dann gilt es, den Unfall der Polizei zu melden. Im Falle von Personenschäden ist dies in jedem Fall ratsam. Unter der bekannten Rufnummer 110 sind die Beamten schnell erreichbar. Wenn möglich, sollten Fotos von der Unfallstelle angefertigt und der Sachverhalt schriftlich festgehalten werden. Eine Unfallskizze ist ebenfalls empfehlenswert. Falls Verletzte zu beklagen sind oder es mit dem Unfallgegner zu keiner Einigung kommt, darf der Unfallort solange nicht verändert werden, bis die Polizei vor Ort ist. Nach der Aufnahme der Daten sollte der Unfallverursacher seine eigene Versicherung kontaktieren. Der Geschädigte kann dagegen die Verkehrsunfall-Hilfe (VuH) kontaktieren. Bei der VuH handele es sich um ein deutschlandweit einmaliges Produkt, sagt Rico Nattke von der Verkehrsunfall-Hilfe Brandenburg in Cottbus. Der große Vorteil: „Wir bündeln fachlich-gutachterliche Hilfe mit Rechtsbeistand“, erklärt Fachmann Nattke. Sein dreiköpfiges Büro arbeite mit mehreren Anwaltskanzleien in Cottbus zusammen, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert haben.
In der heutigen Zeit sei es nahezu fahrlässig, einen unverschuldeten Unfall ohne spezialisierten Beistand selbst abwickeln zu wollen. Die Komplexität und die fachlichen Anforderungen hätten in den letzten Jahren akut zugenommen.
Kostenlos in Anspruch nehmen können den Service der VuH Unfallgeschädigte und auch Unfallopfer, deren Fälle nicht ganz eindeutig sind. Das Gute dabei: Die Experten kümmern sich um alles, und zwar von der Erstellung des Schadengutachtens über die Versicherungsbenachrichtigung bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld, Wertminderung, Reparatur- und Leihwagenkosten. Wer die Verkehrsunfall-Hilfe in Anspruch nehmen will, braucht lediglich den Unfallbericht der Polizei mitzubringen beziehungs-
weise die Daten des Unfallgegners.