Region (MB). Seit dem 1. Januar gelten wieder neue Regeln für Kaminöfen: Modelle, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, dürfen jetzt nicht mehr ohne weiteres betrieben werden. Das soll der Umwelt zu Gute kommen. Die Kamine und Öfen müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Es gibt allerdings Ausnahmen von der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch für „Oldtimer“ wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu – allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden!
Ihr Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Ofenbauer vor Ort berät sie gern.
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