Region (MB/AR). Eine Dachwartung kann gesetzlich verpflichtend sein. Viele Versicherungen fordern im Schadensfall ungeachtet der Windstärke den Nachweis, dass das Dach intakt und nach geltenden Kriterien sturmsicher war. Kann dieser nicht geführt werden oder stellt man einen Renovierungsrückstand fest, sind Einschränkungen bei der Regulierung möglich – trotz bestehenden Versicherungsschutzes. Zudem steigen die Anforderungen an die Sturmsicherheit eines Daches: Nach neuester Rechtsprechung muss es in vielen Regionen Orkanböen aushalten können.
Dachwartung gibt
Sicherheit
Die regelmäßige Dachwartung durch einen Fachbetrieb sorgt dafür, dass das Dach in einem sicheren Zustand ist und der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt. Diese Maßnahme gewährleistet Sturm- und Verkehrssicherheit. Eine Dachwartung zählt deshalb zu den Obliegenheiten des Hausbesitzers. Dabei ist zu beachten, dass die Dachwartung keine reine Sichtprüfung, sondern eine gründliche und fachmännisch ausgeführte Untersuchung auf mögliche Schwachstellen und deren Reparatur ist. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Inspektionsprotokoll dokumentiert und dem Hausbesitzer als Nachweis ausgehändigt.
Weitere Beiträge aus unserer Region finden Sie hier!
Schreibe einen Kommentar