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Klagewelle rollt auf Kommunen zu

Cottbus, Top-Themen | Von | 24. Dezember 2015

Die Rechtsanwälte Jana Böttcher und Peter Göpfert halten hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zufrieden in ihren Händen. Mit ihnen hatte sich auch der Rechtsanwalt Frank Mittag um die Rechte der Altanschließer verdient gemacht. Nach fünf Jahren Rechtsweg ist klar: die rückwirkenden Beitragsbescheide sind rechtswidrig Foto: Mathias Klinkmüller

Die Rechtsanwälte Jana Böttcher und Peter Göpfert halten hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zufrieden in ihren Händen. Mit ihnen hatte sich auch der Rechtsanwalt Frank Mittag um die Rechte der Altanschließer verdient gemacht. Nach fünf Jahren Rechtsweg ist klar: die rückwirkenden Beitragsbescheide sind rechtswidrig
Foto: Mathias Klinkmüller

Bei den rechtswidrigen Kanalanschlussbeiträgen könnten alle Zahler zu ihrem Recht kommen

Region (mk). Nach fünf Jahren beendete vergangene Woche das Bundesverfassungsgericht den Rechtsstreit um rückwirkende Kanalanschlussbeiträge. Die Cottbuser Rechtsanwälte Frank Mittag, Jana Böttcher und Peter Göpfert hatten diesen langen Rechtsweg mit ihren Mandanten bestritten. Im Ergebnis ist die Rückwirkung rechtswidrig. Aber auch ein rechtswidriger Bescheid kann rechtskräftig sein. Die Cottbuser Anwälte Peter Göpfert  und Jana Böttcher erklären, wie dennoch viele Betroffene zu ihrem Recht kommen können.

Herr Göpfert, wie klar ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes?
P. Göpfert: Dem Oberverwaltungsgericht wird keine andere Wahl bleiben, als die von den Kommunen erlassenen Bescheide aufzuheben.
Bekommen denn alle, die rückwirkend bezahlt haben, ihr Geld zurück?
J. Böttcher: Ganz sicher zurück bekommen die ihr Geld, die bis zur letzten Instanz den Rechtsweg bestritten haben.
Das ist aber nur eine kleine Minderheit.
J. Böttcher: Genauso ist es. Nach dem Widerspruchsbescheid der Stadt haben viele aufgegeben. Der verständliche Gedanke war, dass die Kommunen doch sicher wissen, was sie machen. Auch auf dem Weg zum Oberverwaltungsgericht sind viele ausgestiegen. Wer einmal den Weg der Instanzen verlässt, hat es schwer. So kann auch ein rechtswidriger Bescheid am Ende rechtskräftig sein. Aus unserer Sicht entsteht hier eine echte Ungerechtigkeit. Das ist ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung.
Was also können jetzt die tun, die nicht bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind?
P. Göpfert: Hier muss man unterscheiden. Es gibt diejenigen, die nach dem Einlegen des Widerspruchs noch gar keinen Widerspruchsbescheid der Kommune erhalten haben. Diese sollten jetzt eine Untätigkeitsklage einreichen. All denen, die diesen Bescheid bekommen hatten und dann nicht weiter durch die Instanzen gegangen sind, raten wir zu einer Schadensersatzklage gegen die jeweilige Kommune. Wir haben das geprüft. Es gibt diese Möglichkeit.
Schadensersatz für was genau?
P. Göpfert: Es geht darum, sowohl die gezahlten Beiträge zurückzubekommen als auch die Verfahrenskosten, die Zinsen aber eventuell auch Ersatz für Investitionen die aufgrund der Bescheide nicht getätigt wurden. Auch dies kann bei Unternehmern zu entgangenem Gewinn führen. Das muss aber belegt und geprüft werden.
Bis wann sollte die Klage eingereicht werden?
J. Böttcher: Innerhalb eines Jahres nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes. Wir raten aber zu einer schnellen Rechtsberatung. Es muss auf jeden Fall Klage eingereicht werden. Die Kommunen werden hier ganz sicher nicht auf die Beitragszahler zukommen.
Wann müssen die Kommunen zahlen?
J. Böttcher: Jetzt wird auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes gewartet, die rückwirkenden Bescheide zurückzunehmen. Dann müssten die Kommunen unverzüglich zurückzahlen.
Was sollten jetzt die tun, die in Raten die Beiträge abzahlen?
J. Böttcher: Die Raten lassen sich aussetzen. Hier ist aber vorher unbedingt juristischer Rat einzuholen.
Jetzt geht die Angst um, dass die entgangenen Beiträge auf alle Anschließer umgelegt werden.
P. Göpfert: Auch das halten wir ganz klar für verfassungswidrig.

Danke für das Gespräch.
Mit Peter Göpfert und Jana Böttcher



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