Region: Rechtswidrig
Leserbriefe | Von CGA Verlag | 2. Dezember 2019Der im Koalitionsvertrag verabredete Mindestlohn für öffentliche Ausschreibung von willkürlich festgelegten 13 Euro ist mit Sicherheit rechtswidrig.
Es ist nicht Ländersache, mit willkürlicher Lohnuntergrenze Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, die den bundeseinheitlichen Mindestlohn von der Zeit 9,19 Euro zahlen, und so in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie einzugreifen. Wenn auch Verfassungsbruch Tradition hat in Brandenburg, bin ich sicher, dass diese Regelung – sobald sie Gesetz wird – angefochten werden muss.
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sind mit ihrem gesetzlichen Auftrag, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, gefordert, eine solche Regelung rechtlich
zu Fall zu bringen. Und statt dem Tesla Hype anheim zu fallen, proaktiv dem heimischen Mittelstand zu dienen.