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Rückforderungen von Corona-Soforthilfen gefährden Existenzen

Wirtschaft | Von | 11. Februar 2022

Zyon Braun

„Freiberufler und Selbstständige wurden bei den Corona-Hilfen von Beginn an als Unternehmer zweiter Klasse behandelt”, so Zyon Braun (FDP)

Region. Im Frühjahr 2020 wurden bundesweit in großem Umfang “Soforthilfe Corona” an Unternehmen ausgezahlt, auch in der Lausitz. Einen Großteil fordern Bundesländer, auch Brandenburg, jetzt zurück. Insgesamt 287,8 Millionen Euro an Bundesmitteln sollen Kleinunternehmen und Selbstständige erstatten, wie Förderbanken der Länder und Wirtschaftsministerien berichten.
Mehr als 30.000 Unternehmen und Selbstständige sind von solchen Rückforderungen betroffen. Einige haben schon bezahlt, ein Großteil ist noch offen und es können weitere hinzukommen, weil die Länder noch Auszahlungen prüfen. Die Rückforderungen ergaben sich, weil der Liquiditätsengpass bei den Hilfeempfängern geringer als prognostiziert ausfiel.

Zu den Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aus 2020 durch die ILB erklärt der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg, Zyon Braun: „Freiberufler und Selbstständige wurden bei den Corona-Hilfen von Beginn an als Unternehmer zweiter Klasse behandelt. Dass nun entgegen dem Versprechen von Wirtschaftsminister Steinbach nur die Betriebskosten übernommen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar.
Wovon sollten die Selbstständigen denn während der behördlich angeordneten Schließungen leben? Die Unternehmer haben darauf vertraut, dass ihr Verdienstausfall kompensiert wird. Jetzt stehen sie vor einem Schuldenberg.
Die Androhung einer möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen ist für viele eine akute Bedrohung der Existenz. Dabei ist die wirtschaftliche Situation für viele Unternehmen weiter angespannt. Die Landesregierung verhängt einerseits schärfere Maßnahmen wie 2G+. Auf der anderen Seite erklärt sie die Pandemie durch Rückzahlungsforderungen für beendet. Das passt nicht zusammen.“
Der Liberale fordert: „Für Freiberufler und Selbstständige muss ein Erlass im Rahmen einer Härtefallprüfung erfolgen, wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht. In jedem Fall muss Betroffenen die Option einer großzügigen Stundung und die Möglichkeit der Rückzahlung in Raten eingeräumt werden. Die Rückzahlung darf erst beginnen, wenn die Pandemie gänzlich überwunden ist.“

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