Gerüstet nach den Ferien
Ratgeber, Recht & Finanzen | 12. Februar 2021 | Von A. Rink | Keine Kommentare »Kosten für notwendige digitale Endgeräte für den Distanzunterricht können erstattet werden. Cottbus (MB). Der Gesetzgeber hat aufgrund von Corona entschieden, dass Kosten für notwendige digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erstattet werden können. Die Beschaffung von PC oder Tablets ist für bedürftige Kinder und Jugendliche möglich, das Jobcenter kann die Kosten für digitale Endgeräte über- nehmen. „Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler
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